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1335. März 13. Avignon.

III id. Marcii, p. a. primo.

P. Benedikt XII. an den Dekan z. h. Kreuz, den Domkantor u. den Prior der Predigerbrüder zu Breslau. Schon sein Vorgänger weil. P. Joh. XXII. habe den Streit zwischen dem Kleriker Peter Conradi v. Gostyn (Gusten, Kr. Ohlau, vgl. Reg. 5230) u. Michael v. Thomaskirche, Presb. der Posener u. Bresl. Diözese, wegen der Pfarrkirche zu Thomaskirche (Kr. Ohlau) Bresl. Diözese, über welche beide eine kanonische Provision zu haben behaupteten u. worauf Mich. a. d. päpstl. Stuhl sich wandte, dem Leonardo de Urbe, Archid. v. Nantes, Kaplan des apost. Stuhles u. Untersuchungsrichter (auditor causarum) erster Instanz des apost. Palastes, zum Verhör u. zur Entscheidung aufgetragen. Es kam auch zu Verhandlungen; Prokurator des Peter war Wedericus de Marbethe, der des Michael Mag. Peter de Fractis. Darüber verstarb jedoch L. de Urbe, u. P. Joh. XXII. ernannte an seiner Stelle Mag. Barth. de Neapoli, Archidiakon a. d. Johanniskirche zu Neapel, päpstl. Kaplan u. Untersuchungsrichter erster Instanz, zur Erledigung des Prozesses. Es hat sich jedoch als notwendig herausgestellt, eine Reihe von Zeugen zu verhören, wegen deren Vernehmung der gen. Barthol. gleichzeitig das Fragestellungsformular (Interrogatoria) unter seinem Siegel mitsendet. Der Papst befiehlt daher den 3 eingangs Genannten - dem Prior unbeschadet seiner Ordensprivilegien -, die Zeugen innerhalb Monatsfrist zu vernehmen u. ihren Bericht unter ihren Siegeln ihm dann einzusenden.

Inseriert i. d. Urk. v. 13. Nov. 1335 (s. das.).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.